AGB

 

  

 

 

1. Auftragserteilung 

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/ Kasko-Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 

 

3. Sachverständigen-Honorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe.
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Das Grundhonorar beinhaltet eine Mischkalkulation. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten, ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage. Das Sachverständigenhonorar für Gutachten zur Beweissicherung berechnet sich nach Zeitaufwand.

4. Mehrwertsteuer

Sämtliche aufgeführten EUR- Beträge verstehen sich immer ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

5. Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigungen

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit einem Pauschalbetrag von EUR 75,00 und evtl. anfallenden Nebenkosten (Fahrt-, Foto- und Schreibkosten) berechnet.

6. Stornierungen

Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit EUR 100,00 berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

7. Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, das Gutachten in 2 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanhang und eine Kopie. Ein weitere Kopie und der Lichtbildnegativsatz verbleiben beim Sachverständigen. Form, Gliederung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen. Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten.

Der Auftragnehmer ist vom Verband freier Kfz – Sachverständiger e.V. (VfK)  geprüfter  und anerkannter  Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des VfK, Friedrichstr.91, 40217 Düsseldorf zu wenden. Tel. 0211 451077 Fax: 0211 451078

8. Gutachtenversand

Der Versand der Gutachten an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte, erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des Kfz- Sachverständigenbüros, soweit dies rechtlich zulässig ist.